Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 4 OA 203/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1330
OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 4 OA 203/20 (https://dejure.org/2021,1330)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2021 - 4 OA 203/20 (https://dejure.org/2021,1330)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Januar 2021 - 4 OA 203/20 (https://dejure.org/2021,1330)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,1330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für ein Privatgutachten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2008 - 8 E 1152/07

    Verwaltungsgericht: Kostenerstattung für Privatgutachten?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 4 OA 203/20
    Die Erstattungsfähigkeit der für die Einholung eines privaten Gutachtens getätigten Aufwendungen setzt voraus, dass das Gutachten in den Prozess eingeführt worden ist, in der Regel durch Vorlage im gerichtlichen Verfahren (Nds. OVG, Beschl. v. 2.12.2009 - 12 OA 129/08 -, NJW 2010, 391; OVG NRW, Beschl. v. 4.1.2008 - 8 E 1152/07 -, DÖV 2008, 471).

    Offen bleiben kann, ob die Aufwendungen für die Beauftragung eines Privatgutachters auch dann erstattungsfähig sind, wenn dessen Ausführungen, ohne dass sein schriftliches Gutachten im Prozess vorgelegt worden ist, gleichwohl für das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten erkennbar als von ihm verantwortete Stellungnahme in das Verfahren eingeführt worden sind (ebenfalls offen gelassen in: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 8.5.2001 - 5 S 3245/98 -, NVwZ-RR 2002, 315 = DÖV 2002, 484; OVG NRW, Beschl. v. 4.1.2008, a. a. O.).

  • BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01

    Erstattungsfähige Kosten; zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 4 OA 203/20
    (zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 11.4.2001 - 9 KSt 2.01, 11 A 13.97 -, NVwZ 2001, 919).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 12 OA 129/08

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige; Einführung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 4 OA 203/20
    Die Erstattungsfähigkeit der für die Einholung eines privaten Gutachtens getätigten Aufwendungen setzt voraus, dass das Gutachten in den Prozess eingeführt worden ist, in der Regel durch Vorlage im gerichtlichen Verfahren (Nds. OVG, Beschl. v. 2.12.2009 - 12 OA 129/08 -, NJW 2010, 391; OVG NRW, Beschl. v. 4.1.2008 - 8 E 1152/07 -, DÖV 2008, 471).
  • BVerwG, 08.10.2008 - 4 KSt 2000.08

    Voraussetzungen einer Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen von Sachverständigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 4 OA 203/20
    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, richtet sich nach dem Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung; ohne Belang ist, ob sich die Handlung im Nachhinein als unnötig herausstellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.10.2008 - 4 KSt 2000.08, 4 A 2001.06 - m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2014 - 7 OA 112/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens in Verfahren des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 4 OA 203/20
    Die für ein notwendiges Privatgutachten entstandenen Kosten sind vielmehr in der Regel in vollem Umfang zu erstatten, wenn die Überschreitung der Stundensätze des JVEG nicht offensichtlich unangemessen ist (zum Ganzen: Nds. OVG, Beschl. v. 15.1.2014 - 7 OA 112/13 -, NdsRpfl 2014, 168 f. m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 5 S 3245/98

    Aufwendung für Privatgutachten - Notwendigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 4 OA 203/20
    Offen bleiben kann, ob die Aufwendungen für die Beauftragung eines Privatgutachters auch dann erstattungsfähig sind, wenn dessen Ausführungen, ohne dass sein schriftliches Gutachten im Prozess vorgelegt worden ist, gleichwohl für das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten erkennbar als von ihm verantwortete Stellungnahme in das Verfahren eingeführt worden sind (ebenfalls offen gelassen in: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 8.5.2001 - 5 S 3245/98 -, NVwZ-RR 2002, 315 = DÖV 2002, 484; OVG NRW, Beschl. v. 4.1.2008, a. a. O.).
  • BVerwG, 27.03.2023 - 3 KSt 1.22

    Erstattungsfähige Kosten der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen

    Der Beteiligte muss das Gutachten in den Prozess eingeführt haben; das erfordert grundsätzlich die Vorlage des Gutachtens (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 28. März 2017 - 9 E 572/16 - juris Rn. 12; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 4 OA 203/20 - juris Rn. 14; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 162 Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 10.10.2023 - 4 OA 39/23

    Notwendige Aufwendungen; Auslagen; Gebühren; Honorarvereinbarung;

    Auch die Ausführungen des Klägers zur Erstattungsfähigkeit der notwendigen außergerichtlichen Kosten im Sinne des § 162 Abs. 1 VwGO und insbesondere zu den Grundsätzen, die sich für die Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten herausgebildet haben (vgl. dazu den Senatsbeschl. v. 19.1.2021 - 4 OA 203/20 -, juris), vermögen ein anderes Entscheidungsergebnis nicht begründen.

    Ob Kosten notwendig im Sinne von § 162 Abs. 1 VwGO sind, beurteilt sich danach, wie ein verständiger Beteiligter, der bemüht ist, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, in gleicher Lage seine Interessen wahrgenommen hätte (vgl. Senatsbeschl. v. 19.1.2021 - 4 OA 203/20 -, juris Rn. 3).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht